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Aufgaben

Die Schwerbehinderten-Vertretung (= die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen mit ihren stellv. Mitgliedern) ist die besondere Interessen-Vertretung der schwerbehinderten Beschäftigten. Sie unterstützt die schwerbehinderten Arbeitnehmern/-innen bei der Wahrnehmung ihrer berechtigten Interessen am Arbeitsplatz und ist eine wichtige Verbindung zwischen Arbeitgeber und schwerbehindertem Mitarbeiter/in.

Darüber hinaus unterstützt sie die Beschäftigten, wenn es um Anträge auf Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung an die Versorgungsverwaltung oder um Anträge auf Gleichstellung an das Arbeitsamt geht (§ 95 SGB IX). Sie hat Beteiligungsrechte, wenn es um die Einstellung von schwerbehinderten Menschen geht.

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